Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung und Kursdauer bei Gruppenstunden


a. Die Anmeldung zu einem Kurs erfolgt direkt bei der Kursleitung per E-Mail. Der Einstieg in einen Kurs ist nach Absprache möglich. Die Kursgebühren werden anteilig berechnet.


b. Bei Buchung eines Kurses wird der fällige Betrag vorab bei der Kursleitung beglichen (in bar oder per Überweisung). Nach Zahlung der Kursgebühr ist ein Platz im Kurs fest reserviert.


c. Ein Kurs umfasst wöchentlich stattfindende Einheiten mit unterschiedlicher Dauer von 75 und 90 Minuten. Die Kursleitung legt unterrichtsfreie Zeiten fest und informiert die Teilnehmer vor Kursbeginn.


d. Grundsätzlich wird die anfallende Kursgebühr auch bei Versäumen einer Kurseinheit fällig. 

 

2. Preisübersicht, gültig ab Januar 2024


a. Preisliste


Hatha-Yoga zur Gesundheitsprävention und Entspannung für Schwangere - In der Ruhe liegt die Kraft
8 Kurseinheiten à 90 Minuten, Kursgebühr 150 Euro

Hatha-Yoga zur Gesundheitsprävention und Entspannung für Frauen (kleine Gruppengröße)
8 Kurseinheiten à 75 Minuten, Kursgebühr 150 Euro

Die Kurse sind nach § 20 SGB V  als Präventionskurse in der Rubrik "Stressbewältigung" von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt. Je nach Krankenkasse und deren Bedingungen werden die Kursgebühren bis zu 100 % übernommen. 


b. Einzelunterricht: 
Einheit mit 60 Minuten oder länger - Preis auf Anfrage


c. Geschenkgutscheine behalten ihre Gültigkeit für ein Jahr ab Ausstellungsdatum. Die Gutscheine werden bei der Kursleitung direkt bezahlt.

 

3. Einzelstunden


Einzelstunden finden nach vorheriger Terminabsprache zwischen Lehrer und Schüler statt und dauern je nach Vereinbarung. Kann eine Einzelstunde seitens des Schülers nicht wahrgenommen werden, entbindet das nicht von der Bezahlung des Honorars, es sei denn, der Schüler hat sich mindestens 24 Stunden vorher abgemeldet. In der Einzelstunde wird mit dem Schüler ein individuelles Übungsprogramm erarbeitet. Eine schriftliche Aufzeichnung des Programms erhält der Schüler für das Üben zu Hause.

 

4. Sonstiges


a. Haftungsausschluss

Der Yogalehrer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden, die er schuldhaft verursacht hat und die in seinen Verantwortungsbereich fallen. Für Sachschäden ist die Haftung begrenzt auf das 3-fache der Seminargebühr. Zur Absicherung berechtigter Schadensersatzansprüche unterhält der Yogalehrer eine Berufshaftpflichtversicherung über den BDY e.V. (Berufsverband Deutscher Yogalehrer e.V.).


b. Die Teilnehmer sind aufgefordert auch im eigenen Interesse, die Kursleitung vor Beginn einer Einheit bzw. bei Auftreten über gesundheitliche Probleme jeglicher Art aufzuklären. Nur dadurch kann das Übungsprogramm soweit als möglich individuellen Bedürfnissen angepasst werden. Yoga kann eine medizinisch notwendige Behandlung nicht ersetzen.